Förderung des Güterkraftverkehrs

Für NFZ Coaching Seminare können Sie im Rahmen der Förderprogramme “Aus- und Weiterbildung” und “De-minimis” des Bundesamts für Güterverkehr Zuschüsse zu den Kosten der Weiterbildungsmaßnahme für Fahrer und Personal im Güterkraftverkehr erhalten. Je nach Unternehmensgröße und Maßnahme sind im Rahmen dieser Programme Zuschüsse in Höhe von bis zu 70% für zuwendungsfähigen Kosten möglich. Zuwendungsfähige Kosten sind u.a. Seminargebühren und Personalkosten durch Arbeitsausfall.

Voraussetzungen

Förderberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in Deutschland zugelassenen, schweren Nutzfahrzeuges sind. Schwere Nutzfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt.

Wichtig!
Mit den Maßnahmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fördermöglichkeiten für NFZ Coaching Seminare

Seminar Förderprogramm
Seminar 1: LKW Weiterbildung nach BKrFQG “Aus- und Weiterbildung”
Seminar 2: Ladungssicherung (Zweitagesseminar) “De-Minimis”
Seminar 3: Kranführerschein (Zweitagesseminar) “Aus- und Weiterbildung”
Seminar 4: Aus- und Weiterbildung im Kranbereich (Zweitagesseminar) “Aus- und Weiterbildung”

Detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen sowie Antragsformulare erhalten Sie online beim Bundesamt für Güterverkehr.

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